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Leistungen

Beratung & Rechtssicherheit

Beratung & Rechtssicherheit

Bei Horizontalbohrungen, Spülbohrungen oder im Leitungsbau fällt Bohrschlamm an. Rechtlich zählt er als Abfall. Für die ordnungsgemäße Entsorgung gelten klare Vorgaben. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bleibt die Verantwortung dafür bei den Abfallerzeugenden, auch dann, wenn Dritte mit Transport oder Aufbereitung beauftragt sind.

Wer sich allein auf den Dienstleister verlässt, riskiert Verzögerungen oder Auflagen. Fehler bei der Einstufung oder lückenhafte Nachweise können zu Problemen im Genehmigungsprozess oder zu zusätzlichen Anforderungen durch die Behörden führen.

Was rechtlich gilt

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, § 7 ff.)

Abfallerzeugende müssen die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung sicherstellen. Diese Pflicht bleibt bestehen, unabhängig von der Beauftragung Dritter.

Mantelverordnung (2023)

Bohrschlämme gelten in der Regel als Abfälle zur Beseitigung. Eine Verwertung, beispielsweise auf landwirtschaftlichen Flächen, ist nicht vorgesehen.

Niedersächsischer Erlass zur Einstufung von Bohrschlämmen

Der Erlass konkretisiert Analyse- und Nachweispflichten und stellt klar, dass Bohrschlämme als Bohrabfall nach AVV 01 05 einzustufen sind.

 Damit ist die Einordnung als „Boden und Steine“ (AVV 17 05 04) nicht zutreffend.


FAQ

Wer trägt die Verantwortung für die Entsorgung von Bohrschlamm?

Die Verantwortung liegt bei den Abfallerzeugenden. Sie müssen nachweisen, dass der Bohrschlamm korrekt eingestuft und ordnungsgemäß entsorgt wurde – auch dann, wenn ein Dienstleister beauftragt ist.

Warum ist die Einstufung so wichtig?

Die abfallrechtliche Zuordnung legt fest, welche Analysepflichten bestehen und welcher Entsorgungsweg zulässig ist. Eine fehlerhafte Einstufung kann zu behördlichen Auflagen oder Verzögerungen führen.

Was bedeutet die Mantelverordnung für Bohrschlämme?

Sie stellt klar, dass Bohrschlämme grundsätzlich als Abfälle zur Beseitigung gelten. Eine Verwertung – etwa auf landwirtschaftlichen Flächen – ist nicht vorgesehen.

Welche Rolle spielen Landesvorgaben?

Ein Beispiel ist der niedersächsische Erlass zur Einstufung von Bohrschlämmen. Er konkretisiert Analyse- und Nachweispflichten und bestätigt die Einstufung als Bohrabfall gemäß AVV 01 05.

Welche Folgen haben fehlende oder unvollständige Nachweise?

In der Praxis müssen Nachweise vollständig vorliegen. Fehlen sie, können zusätzliche Prüfungen, Auflagen oder zeitliche Verzögerungen entstehen. Eine saubere Dokumentation schützt vor diesen Risiken.